Bauherrenvertretung und Baubegleitung - Bauherrentreuhand
Sie planen ein Bauvorhaben. Die richtigen Architekten und Fachplaner müssen gefunden,
Honorarsätze und Verträge mit allen Beteiligten ausgehandelt, geprüft und abgeschlossen werden. Ihr Raumprogramm soll
kostengünstig umgesetzt,Planung und Ausführung in hoher Qualität mit den geeigneten Unternehmen speditiv erfolgen, überwacht
und abgenommen werden. Auch die Einhaltung Ihres Budgets hat höchste Priorität.
Hand auf's Herz: Besitzen Sie die nötige Zeit, ausreichend Fachkenntnisse und die Durchsetzungskraft zur Abwicklung Ihres
anspruchsvollen Projektes in einer doch etwas speziellen Branche?
Mittlerweile wird empfohlen, dass sich Bauwillige mit Vorteil von Anfang an die Unterstützung eines erfahrenen und
unabhängigen Bauherrenvertreters sichern, welcher mit dem entsprechenden Durchsetzungsvermögen explizit die Partei und die
Interessen der Bauherrschaft vertritt. Dies ist zwar nicht gratis. Aber die durch den Beizug eines Bauherrenvertreters
eingesparten Baukosten und der Zugewinn an Qualität, Sicherheit und Zeit kompensieren dessen Kosten erfahrungsgemäss bei Weitem.
Als Bauherrschaft stehen Sie bei Konflikten oft alleine da. Der Architekt/GU vertritt zwar nach Gesetz die Interessen
aller am Bau Beteiligten, somit aber auch seine eigenen. Nur der unabhängige Bauherrenvertreter garantiert deshalb
uneingeschränkt die Umsetzung Ihrer Vorgaben und Interessen. Er verhindert Interessenskonflikte und Entscheide zu
Ihren Ungunsten und steht Ihnen bei Streitigkeiten bei.
Ihr Interesse ist geweckt? Für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch treffe ich mich gerne mit Ihnen
und unterbreite Ihnen eine verbindliche Offerte.
Auch die Inanspruchnahme nur von Teilleistungen ist möglich.
Definition der Teilleistungen bei pauschaler Auftrags-Erteilung für die Bauherrenvertretung
31 Phase Vorprojekt (Anteil am Gesamthonorar 10%)
Definition umfasst gemäss SIA: Studium von Lösungsmöglichkeiten, Grobschätzung der Baukosten, Vorprojekt und Kostenschätzung
zusätzlich Vorgespräche, Mithilfe bei der Vorauswahl der Architekten, Beurteilung der Konzeptvorschläge, Verhandlung der
Vertragsabschlüsse mit Planern
32, 33 Phase Bauprojekt, Bewilligungsverfahren (Anteil am Gesamthonorar 25%)
Definition umfasst gemäss SIA: Bauprojekt, Detailstudien, Kostenvoranschlag, Bewilligungsverfahren
zusätzlich Beurteilung der vorgeschlagenen Baukonstruktionen und der Wirschaftlichkeit
41 Phase Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeanträge (Anteil am Gesamthonorar 20%)
Definition umfasst gemäss SIA: Ausschreibungspläne, Ausschreibung und Vergabe
zusätzlich Preisverhandlungen, Mithilfe bei Unternehmerauswahl und Vergabe
51, 52 Ausführungsplanung, Ausführung (Anteil am Gesamthonorar 40%)
Definition umfasst gemäss SIA: Erstellen Ausführungspläne und Werkverträge, gestalterische Leitung, Bauleitung und Kostenkontrolle
zusätzlich alle nötigen Baustellenbesuche, Teilnahme an Bausitzungen mit Bauherr und Architekt/Bauleitung, Überwachung
Zahlungswesen und Qualität
53 Phase Inbetriebnahme, Abschluss (Anteil am Gesamthonorar 5%)
Definition umfasst gemäss SIA: Inbetriebnahme, Dokumentation über das Bauwerk, Leitung der Garantiearbeiten, Schlussabrechnung
zusätzlich Vorabnahme, abschliessende Qualitätskontrolle, Bauabnahme, Kontrolle Schlussabrechnung und Garantiewesen
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine konkrete Offerte, welche dem Ausführungsstand und dem
Objekttyp Ihres Bauvorhabens entspricht. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Einzelproblemen. In diesem Falle erfolgt die
Verrechnung nach Aufwand.
Fragen? Walter Frei, e-mail an uns..., Mobile +41 79 672 39 41 ist für Sie da!